Unsere Leistungen
Fachlich kompetente Betreuung für selbstbestimmte Menschen in der Region.
Unser Betreuungsgebiet.
Der Betreuungsbereich unserer Sozialstation umfasst die gesamte Region IV des Altenhilfeplans des Landkreises Augsburg. Auf einer Fläche von über 400 Quadratkilometern wohnen rund 28.000 Einwohner.
Bei jährlich über 60.000 Hausbesuchen betreut unser Pflegepersonal täglich rund 150 ältere und kranke Mitbürger. Dabei fallen über 50.000 Arbeitsstunden an, rund 400.000 Kilometer legen unsere Dienstwagen dabei zurück.
Allgemeine Pflege
Die allgemeine Pflege (Grundpflege) umfasst alle Leistungskomplexe der gesetzlichen Pflegeversicherung nach SGB XI, insbesondere Körperpflege, wie z. B.
Die Kosten für die allgemeine Pflege werden je nach Einstufung in eine Pflegestufe durch den Medizinischen Dienst von Ihrer Pflegekasse übernommen.
Ausführliche Informationen zu Pflegegrad, Pflegesachleistungen und Pflegegeld erhalten Sie in unserer Geschäftsstelle unter Telefon 08291 1781.
Behandlungspflege
Die Behandlungspflege beinhaltet Leistungen der so genannten Häuslichen Krankenpflege Ihrer Krankenkasse nach SGB V, z. B.:
Die Leistungen der Behandlungspflege werden auf schriftliche Anordnung Ihres Arztes und nach Genehmigung durch Ihre Krankenkasse durch unser Fachpersonal ausgeführt und mit der Krankenkasse abgerechnet.
Palliativpflege
Versorgung Schwerstkranker und Sterbender durch sechs speziell weitergebildete Palliative-Care-Fachkräfte. Wir stehen in enger Zusammenarbeit mit dem SAPV-Team Augsburg, das die palliativärztliche Versorgung und Betreuung übernimmt.
Tagespflege
Ziel der Tagespflege
Unsere Tagespflege als teilstationäre Einrichtung ist eine Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung (SGB XI).
Unser Angebot in der Tagespflege
Sie können gerne einen kostenlosen Schnuppertag in der Tagespflege vereinbaren. Ausführliche Informationen über die Leistungen der Pflegeversicherung erhalten Sie in unserer Geschäftsstelle unter Telefon 08291 9781.
Betreuungs- und Entlastungsleistungen
Um Angehörigen und Pflegebedürftigen das Leben in Ihrer häuslichen Umgebung zu erleichtern, können durch das Pflegestärkungsgesetz zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen im Wert von
125 Euro pro Monat in Anspruch genommen werden. Hierunter fallen z.B.:
Essen auf Rädern
Unser Essen-auf-Rädern-Service bringt Ihnen auf Wunsch täglich, auch am Wochenende, ein Mittagessen ins Haus. Das Küchenteam des Seniorenzentrums „St. Albert“ in Zusmarshausen kocht für Sie täglich frisch schmackhafte, gut bürgerliche Hausmannskost und beliebte Spezialitäten:
Unsere Fahrer bringen Ihr Menü täglich oder auch nur an bestimmten Tagen, ganz wie von Ihnen bestellt, ins Haus. Sie brauchen nur auswählen und essen. Guten Appetit! Das erste Essen ist zum Probieren gratis. Einen Speiseplan erhalten Sie von der Geschäftsstelle Zusmarshausen für eine Woche im Voraus.
Betreutes Wohnen
Die traditionellen Formen der Altenhilfe reichen heute nicht mehr aus, um die veränderte Nachfrage nach unterschiedlichen Wohnformen im Alter zu befriedigen. Zunehmendes Interesse findet dabei das "Betreute Wohnen".
Darunter versteht man eine Wohnform für ältere Menschen, bei der die Wohnung alten- und behindertengerecht, d.h. mindestens barrierefrei und mit einem Aufzug erreichbar, ausgestattet ist. Durch eine Reihe von Basisleistungen unserer Sozialstation (Betreuungsträger) wird für die Bewohner ein hohes Maß an Sicherheit und Selbständigkeit bei freier Bestimmung garantiert. Unsere Betreuungsfachkraft ist für die persönliche Betreuung der Bewohner zuständig. Die Sozialstation ist durch ständige Rufbereitschaft als Ansprechpartner für Rat und Hilfe immer erreichbar. Um dieses Angebot ständig bereitstellen zu können, fällt eine monatliche Betreuungspauschale an. Sie können die Angebote alle annehmen, sind aber dazu nicht verpflichtet. Im Bedarfsfall können darüber hinaus weitere Dienstleistungen (Wahlleistungen) gegen Einzelabrechnung in Anspruch genommen werden können.
Wir betreuen die folgenden Wohnanlagen:
Demenzbetreuung
Zur Entlastung pflegender Angehörigen von Demenzerkrankten bieten wir niederschwellige Betreuungsleistungen nach § 45 b SGB XI an.
Betreuung zu Hause
Nach Vereinbarung kommen unsere eigens geschulten Betreuungspersonen zu Ihnen in die Wohnung und betreuen den Patienten während Ihrer Abwesenheit (z. B. Arztbesuch, Ausflug, Geburtstagsfeier usw.). Der Patient wird mit lieb gewonnenen Tätigkeiten beschäftigt und gezielt gefördert, um möglichst lange in seiner vertrauten Umgebung wohnen zu können (keine Pflege). Die Betreuungskräfte können nach möglichst frühzeitiger Absprache stundenweise, halbtags oder ganztags angefordert werden (in Ausnahmefällen auch an Wochenenden).
Die Kosten für eine Betreuung zuhause können in Höhe von 125 Euro von der Pflegekasse erstattet werden.
Hospizgruppe
Die Hospizgruppe St. Raphael Augsburger Land West wurde im Jahr 2009 gegründet.
Die ausgebildeten ehrenamtlichen Hospizhelfer stehen kostenlos für die Begleitung von Schwerkranken und Sterbenden sowie deren Angehörige in der letzten Phase des Lebens zur Seite. Das geschieht durch Besuche, z.B. mit Sitzwachen tagsüber und ggf. auch nachts, im Vorlesen, Zuhören, in Gesprächen ebenso wie im gemeinsamen Schweigen. Den Patienten soll dadurch ein würdevolles Sterben in der häuslichen Umgebung ermöglicht und erleichtert werden. Die Angehörigen werden in der für sie ungewöhnlichen häufig überfordernden Situation ebenfalls durch persönliche Zuwendung unterstützt und entlastet.
Ebenso werden Patienten in den Altenheimen Dinkelscherben, Zusmarshausen, Altenmünster und Welden begleitet.
Für Informationen und Fragen zu schwerkranken und sterbenden Angehörigen, sowie für Beratungsgespräche und Anforderung eines Hospizhelfers steht Ihnen die Leiterin der Sozialstation Augsburger Land West gGmbH, Frau Fischer, gerne kostenlos zur Verfügung unter
Telefon 08291 8593763.
E-Mail: hospiz-zusmarshausen@gmx.de, Spendenkonto: IBAN: DE15 7206 9274 0100 0224 03
Weitere Angebote
Pflegenotruf
Unsere Patienten haben für Notfälle die Möglichkeit, uns jeden Tag telefonisch 24 Stunden über unsere Pflegenotruf-Nummer 08291 9781 zu erreichen. Wir werden mit Ihnen klären, ob pflegerische oder anderweitige Hilfe erforderlich ist und diese nötigenfalls durch eine erfahrene Pflegekraft selbst erbringen bzw. andernorts veranlassen (vgl. Hausnotruf).
Hausnotruf
Ein Hausnotruf ist besonders alleinstehenden, wenig mobilen, schwindel- und sturzgefährdeten Personen dringend zu empfehlen. Dadurch erhalten sie die Möglichkeit, z. B. im Falle eines Sturzes, von dem sie sich nicht mehr selbst erheben und telefonieren können, liegend per Knopfdruck von einem Funksender am Arm oder Halsband Hilfe über eine Hausnotrufzentrale anzufordern.
Die Hausnotrufzentrale hat für solche Fälle Rufnummern von hilfsbereiten Personen, z. B. eigene Kinder, Geschwister, Verwandte, Nachbarn, Bekannte oder der Sozialstation, die bei Aktivierung des Notrufes benannt werden, gespeichert. Diese Personen werden telefonisch der Reihe nach verständigt. Wenn die erste Person nicht erreichbar ist, wird die nächste verständigt usw., um schnellstens Hilfe zu bekommen.
Sind bei Auslösung des Hausnotrufes keine Privatpersonen als Ansprechpartner verfügbar, so wird durch die Hausnotrufzentrale unsere Sozialstation verständigt. Wir sind jeden Tag während des ganzen Jahres 24 Stunden erreichbar und werden den Notrufenden je nach Situation unverzüglich besuchen und erforderlichenfalls weitere Hilfe anfordern, z. B. Notarzt, Polizei, Feuerwehr. Daher muss uns bei Vertragsabschluss ein Wohnungsschlüssel zur Aufbewahrung übergeben werden, damit jederzeit ein Zugang zur Wohnung sichergestellt ist.
Liegt bereits eine Pflegestufe vor, übernimmt in der Regel die Pflegekasse einen erheblichen Teil der Kosten.
Beratungen in der häuslichen Umgebung nach § 45 SGB XI und Kurse für pflegende Angehörige
Pflegepersonen haben einen Anspruch, in der häuslichen Umgebung des Pflegebedürftigen von einer Pflegefachkraft individuell beraten und angeleitet zu werden, damit die Pflege in ausreichenden Umfang zum Wohle des Pflegebedürftigen erfolgt. Diese Aufgabe übernehmen wir gerne und fordern für Sie auch den erforderlichen Berechtigungsschein bei der Pflegekasse an.
Außerdem bieten wir mindestens einmal jährlich über die lokalen Medien einen Kurs für pflegende Angehörige, sowie für pflegende Angehörige von Demenzkranken, an.
Wohnraumberatung
Wenn die Wohnung des Pflegebedürftigen für die Pflege angepasst werden muss, beraten wir sie gerne über wohnumfeldverbessernde Maßnahmen in Form von notwendigen Um- oder Einbauten. Die Pflegekassen gewähren hierzu einen einkommensabhängigen Zuschuss von bis zu 4.000 €, der allerdings eine Eigenbeteiligung voraussetzt.
Kooperation mit einem leistungsfähigen Sanitätshaus
Dadurch wird sichergestellt, dass in dringenden Fällen das verordnete Pflegehilfsmittel wie Pflegebett, Rollstuhl oder Sondernahrung am Tag nach Ausstellen der Verordnung an den Patienten ausgeliefert wird. Sie brauchen uns nur die Verordnung vorzulegen. Alles weitere erledigen wir kostenlos für Sie.
Verleih von Pflegehilfsmitteln
In dringenden Fällen können Sie bei uns kostenlos Rollstühle, Rollatoren und Toilettenstühle leihen.
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